Magazin für akademische Bildung


AGBs der Kamikaze Munich GmbH zum Downloaden

Präambel

Die Kamikaze Munich GmbH (nachfolgend „Kamikaze“ genannt) bietet auf der Website www.studilux.de ein Portal an, auf dem sich Schüler, Studierende, Absolventen und Eltern Studierender (nachfolgend „User“ genannt) über die Möglichkeiten alle Belange einer akademischen Laufbahn erkundigen können. Hierfür werden neben journalistischen Inhalten Porträts (Microsites) in Form von Messeständen von Hochschulen, Unternehmen und Kreditinstituten, die Hilfe zur Studienfinanzierung anbieten (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), bereitgestellt. Die Porträts können von den Auftraggebern als Präsentations- und Marketingplattform genutzt werden. Kamikaze garantiert in jedem Falle vollständige Unabhängigkeit hinsichtlich des Inhalts der Webseite www.studilux.de.

Der nachfolgende Vertrag regelt die Beziehung zwischen Kamikaze und dem Auftraggeber über kostenpflichtige Dienstleistungen und Werbemaßnahmen von Kamikaze.

1. Werbeauftrag

(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

(2) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, PopUp-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

(3) Für den Werbeauftrag gelten neben der Auftragsbestätigung ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste gem. den aktuellen Mediadaten der Kamikaze Munich GmbH, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen, einer Microsite (bezeichnet als Portrait oder Online Messestand) die alle genannten Werbemittel unter sich vereint.

(2) Soweit die Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar sind, kann Kamikaze sie als solche kenntlich machen oder verlangen, dass dies gemacht wird. Hierzu zählt insbesondere die Möglichkeit, die Werbemittel mit dem Wort "Anzeige" zu kennzeichnen und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

(3) Was das Angebot der Videoproduktion gelten gesonderte Bedingungen. Produzent des beauftragten Films bzw. Videos ist in diesem Fall die JobTV24 GmbH (JobTV24). Der Produktionsvertrag kommt mit der JobTV24 GmbH, Eiswerderstraße 18, 13585 Berlin, vertreten durch Kamikaze, zustande. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die AGB von JobTV24 (www.jobtv24.de/agb). Agenturen handeln jeweils als Vertreter ihres Kunden.

JobTV24 überträgt dem Kunden – auflösend bedingt im Falle des Zahlungsverzugs – das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Recht, die auf der Beleg-DVD zur Verfügung gestellten Inhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (eigenes Webangebot, Firmenveranstaltungen, Messen, Präsentationen etc., nicht aber zur Publikation in Medien Dritter) unentgeltlich ganz oder teilweise zu verbreiten, zu veröffentlichen bzw. vorzuführen, soweit diese Rechte JobTV24 zustehen. Mögliche Vergütungsansprüche Dritter, etwa von Verwertungsgesellschaften, bleiben unberührt. Die Rechte an der Produktion im Übrigen, insbesondere das Recht zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Ausstrahlung bzw. Verbreitung über alle derzeitigen und künftigen Verbreitungswege von JobTV24 liegen bei der JobTV24 GmbH bzw. sind ihr übertragen. Soweit der Kunde selbst Inhalte zur Verfügung stellt, überträgt er diese Rechte im erforderlichen Umfang an JobTV24, garantiert, mit Ausnahme von GEMA-Repertoire Inhaber der dort verwendeten Rechte zu sein und stellt JobTV24 insoweit von allen Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter frei.

3. Platzierung

Kamikaze wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite bzw. auf der Microsite platzieren. Kamikaze wird dem Auftraggeber über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem durch Kamikaze vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die von Kamikaze über ihren Ad-Server ermittelten Daten. Sollten die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, werden sich die Parteien über eine Erhöhung der vereinbarten Vergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit einigen. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.

4. Vertragsschluss

(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche, oder durch E-Mail/Fax erfolgte Bestätigung des Auftrags zustande. Mit Auftragseingang erklärt sich der Auftraggeber mit den aktuellen AGB einverstanden. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer Individualvereinbarung gedeutet werden.

(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Kamikaze ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

5. Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag wird für den im Auftrag festgelegten Zeitraum (Vertragsperiode) geschlossen. Er verlängert sich jeweils um die Vertragslaufzeit, wenn er nicht zuvor von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragsperiode gekündigt wird.
Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Tarifänderungen und Tarifwechsel

Kamikaze hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Auftraggeber mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten zum Beginn der folgenden Vertragsperiode die Entgelte und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten anzupassen (Tarifänderung).

Kamikaze ist bereit, im Falle einer Tarifänderung den Vertrag jeweils zum Beginn einer Vertragsperiode auf einen Leistungstarif mit anderem Leistungsumfang umzustellen (Tarifwechsel), wenn der Kunde dies mit einer Frist von einem Monat schriftlich bei Kamikaze beantragt.

7. Preise und Zahlungsweise

(1) Entgelte sind mit Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Abrechnung für die Microsite erfolgt im Voraus, alle anderen Dienste werden quartalsweise abgerechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

(2) Die Entgelte von Kamikaze berechnen sich laut den aktuellen Mediadaten wie folgt:

(3) Für jeden gültigen Klick auf einen Link zur Seite des Auftraggebers wird der hierfür vereinbarte Betrag gem. den aktuellen Mediadaten fällig. Ein Klick ist gültig, wenn ein User auf www.studilux.de eine Verlinkung anklickt und dadurch die verlinkte Website des Auftraggebers aufgerufen wird. Gültige Klicks werden von Kamikaze protokolliert.

(4) Für jeden gültigen Lead fällt zusätzlich ein Entgelt in der vereinbarten Höhe (gemäß Mediadaten) an. Ein gültiger Lead liegt vor, wenn ein User freiwillig und bewusst seine Kontaktdaten (ausreichend sind Name und E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) bei www.studilux.de eingibt und diese Daten dem Auftraggeber per E-Mail bereitgestellt wurden. Gültige Leads werden von Kamikaze protokolliert. Ein gültiger Lead liegt auch dann vor, wenn in irgendeiner anderen Form Kontaktdaten übermittelt werden (Newsletter, etc.).

(5) Für die Microsite ist zusätzlich ein Festpreis über eine bestimmte Laufzeit vereinbart.

(6) Der Banner wird gem. den Mediadaten als monatliche Pauschale abgerechnet (siehe Punkt 1).

(7) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise gem. den aktuellen Mediadaten. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Nicht-Unternehmern, wenn der von der Änderung betroffene Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und nicht später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll. Für von Kamikaze bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Kamikaze mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden

(8) Nachlässe bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preisen gem. der aktuellen Mediadaten. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preise von Kamikaze zu halten.

8. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 5 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

9. Nachlasserstattung

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Kamikaze zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass Kamikaze zu erstatten.

10. Datenanlieferung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbemittel bei Standardwerbeformen bis spätestens drei Werktage, bei Sonderwerbeformen bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin in vollständiger, einwandfreier und in zur Schaltung geeigneter Form anzuliefern. Inbegriffen sind Texte und Downloadmaterial für die Microsite.

(2) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder unterbliebener Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Im Falle der Einbindung von Werbeschaltungen auf Basis von AdImpressions kann Kamikaze die bereits gelieferte Menge an AdImpressions durch Einbindung eines 1x1-Pixels nachweisen.

(3) Kamikaze ist berechtigt, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren. Eine Verpflichtung, eine Archivierung vorzunehmen oder die Werbemittel an den Auftraggeber zurückzuliefern, besteht jedoch nicht.

(4) Kosten auf Seiten von Kamikaze für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

11. Chiffrewerbung

Chiffrewerbung ist ausgeschlossen.

12. Ablehnungsbefugnis

Kamikaze behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für Kamikaze unzumutbar ist. Insbesondere kann Kamikaze ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

13. Rechtegewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt (. Der Auftraggeber stellt Kamikaze von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Kamikaze von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kamikaze nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste und über www.studilux.de verlinkte oder an Kamikaze übermittelte Inhalte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, den Verbraucherschutz, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten, Dritter, verstoßen wird. Der Auftraggeber hat auch dafür zu sorgen, dass die Daten der User nur entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, genutzt und verarbeitet werden.

(3) Der Auftraggeber überträgt Kamikaze sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz - und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

14. Gewährleistung der studilux GmbH

(1) Kamikaze gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Software und/oder -Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern),
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt Kamikaze eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

15. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Kamikaze nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Kamikaze bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

16. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit von Kamikaze, ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

17. Zahlungsverzug

(1) Kamikaze stellt Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(2) Der Auftraggeber kann Entgeltforderungen von Kamikaze nur zurückhalten, mindern oder gegen sie aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Kamikaze, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

18. Stornierung von Aufträgen

Grundsätzlich ist eine Stornierung von Aufträgen möglich. Die Stornierung muss schriftlich oder per Email bei Kamikaze eingehen. Bei einer Stornierung bis spätestens 10 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Eingehende Stornierungen innerhalb von 10 Werktagen bis 3 Werktage (vgl. Ziffer 8) vor Schaltungsbeginn werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Bruttobuchungsvolumens des jeweiligen Auftrages berechnet. Auch bei bereits angelaufenen Banner- bzw. Werbeschaltungen ist ein Stopp der Kampagne möglich. Der Auftraggeber zahlt in diesem Fall den vollen Betrag des Bruttobuchungsvolumens. Bei Teilstornierungen ist die vorstehende Regelung entsprechend anzuwenden.

19. Datenschutz / Vertragsstrafe bei unrechtmäßiger Nutzung

(1) Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

(2) Kamikaze ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene zur Veröffentlichung an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Diese Daten werden seitens des/der Unternehmen aggregiert und in anonymisierter Form in den Markt kommuniziert.

(3) Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von Kamikaze gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Teledienste-Datenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.

(4) Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von Kamikaze ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von Kamikaze generiert worden sind.

(5) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von Kamikaze ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von Kamikaze nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot von Kamikaze und deren weitere Nutzung.

(6) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von Kamikaze Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

(7) Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus vorgenannten Absätzen (3) bis (6) zahlt der Auftraggeber an Kamikaze eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

20. Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, München.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Kamikaze. Soweit Ansprüche von Kamikaze nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Kamikaze vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980 - CISG) ist ausgeschlossen.

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Kontakt

Benjamin Breuer
Geschäftsführung

Kamikaze Munich GmbH
Theresienstraße 89
80333 München

 

tel:  089 520 57 19 0
fax: 089 520 57 19 25